Beratungslehrerin

Zunächst ist die Klassenlehrerin grundsätzlich erste Ansprechpartnerin und Beraterin bei allen Schwierigkeiten. Jede Lehrkraft ist in der Lage, Eltern und Kinder im Hinblick auf die Lernstände und die individuelle Lernentwicklung zu beraten.

 

 

Die Schulleitung ist weiterhin für Beratung in schulrechtlicher Sicht sowie für Beschwerdeanlässe, die nach erfolgtem Kontakt mit anderen Beratern nicht geklärt werden konnten, zuständig.

 

 

Zur Zeit  übernimmt Frau Plate das Schülerparlament. Hier treffen sich in regelmäßigen Abständen die Klassensprecher der Jahrgänge.

 

Die Stelle der Beratungslehrerin ist vakant.